Policezusammenfassung der Partner-Haftpflichtversicherung

V19 1. Jan. 2026
Die englische Originalversion dieser Policezusammenfassung kann in andere Sprachen übersetzt worden sein. Die übersetzte Version der englischen Policezusammenfassung ist eine reine Gefälligkeit und die Unterkunft kann aus der übersetzten Version keine Rechte ableiten. Im Falle einer Streitigkeit über die Inhalte und Auslegung der Geschäftsbedingungen dieser Policezusammenfassung oder im Falle von Widersprüchen, Zweideutigkeiten, Inkonsistenzen oder Abweichungen zwischen der englischen Version und anderen Versionen dieser Policezusammenfassung hat die englischsprachige Version Vorrang, ist anwendbar, verbindlich und endgültig.
Die englische Sprachversion kann als PDF heruntergeladen werden.

Allgemeines

Dieses Dokument enthält eine Zusammenfassung der wesentlichen Merkmale, Leistungen und Einschränkungen des durch die Partner-Haftpflichtversicherungspolice gewährten Versicherungsschutzes. Falls Sie Fragen zum von der Partner-Haftpflichtversicherungspolice zur Verfügung gestellten Versicherungsschutz haben, kontaktieren Sie bitte den Anspruchsverwalter Crawford & Company International Inc („Crawford“) über die folgende E-Mail-Adresse: Booking.comHelp@crawford.com

Partner-Haftpflichtversicherung

Die Partner-Haftpflichtversicherung (PLI) kann den Partner für Beträge abdecken, die er gemäß seiner gesetzlichen Verpflichtung als Schadensersatz für „Körperverletzungen“ oder „Sachschäden“ an Gäste oder andere Dritte infolge eines Ereignisses, das während des Aufenthalts von Gästen bei einer über die Booking.com-Plattform gebuchten Wohnunterkunft stattfindet, zahlen muss. Die PLI gewährt keinen Versicherungsschutz für Schäden oder Verluste bezüglich des Eigentums des Partners.

Die folgenden Booking.com Unterkunftsarten gelten als Ferienunterkünfte: Aparthotels, Ferienwohnungen, B&Bs, Campingplätze, Landhäuser, Chalets, Condos, Bauernhöfe, Gites, Pensionen, Ferienhäuser, Ferienparks, Privatzimmer, Riads, Ryokans, Hausboote am festen Liegeplatz, Zelt-Lodges, Villen.

Von wem wird die Partner-Haftpflichtversicherung getragen?

Die Partner-Haftpflichtversicherung wird von der Zurich Insurance Company Ltd (im Folgenden als „Zurich“ bezeichnet) oder deren weltweiten Partnern unterzeichnet.

Die Zurich Insurance Company Ltd ist in der Schweiz durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA autorisiert und unterliegt deren Aufsicht. Autorisiert durch die Prudential Regulation Authority. Unterliegt der Aufsicht der Financial Conduct Authority (FCA) und der beschränkten Aufsicht durch die Prudential Regulation Authority. Weitere Angaben zum genaueren Umfang der Aufsicht durch die Prudential Regulation Authority sind auf Anfrage bei uns erhältlich. Unsere Unternehmens-Registrierungsnummer lautet 959113.

Die PLI-Police wird im Vereinigten Königreich (UK), im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im Rest der Welt (ROW) und in den Vereinigten Staaten (USA) von den folgenden Versicherungsunternehmen herausgegeben

Im UK und ROW wird die PLI-Police von der Zurich Insurance Company UK Ltd (Zurich Commercial Insurance, UK, 70 Mark Lane, London EC3R 7NQ) unterzeichnet;

Im Europäischen Wirtschaftsraum wird die Police der Partner-Haftpflichtversicherung von der Zurich Insurance Europe AG (Sucursal en España, C/ Paseo de la Castellana 81, pl 22, 28046 Madrid) unterzeichnet; und

In den USA wird die PLI-Police von Steadfast Insurance Company (4 World Trade Center, 150 Greenwich Street, New York, NY 1000 ) unterzeichnet.

Einbezogene Länder

Die PLI steht an den meisten Standorten, an denen Booking.com tätig ist, für jeden über Booking.com gebuchten Aufenthalt zur Verfügung.

Beachten Sie, dass einige Standorte noch nicht vom PLI-Programm abgedeckt sind. Eine Liste der Länder/Standorte, die gemäß dem Partner-Haftpflichtversicherungsprogramm von der Zurich Insurance Company Ltd oder einem ihrer weltweiten Partner abgedeckt sind, finden Sie in Anhang A dieses Dokuments.

Falls Ihr Standort im Anhang A nicht aufgelistet ist, benachrichtigen Sie bitte Booking.comHelp@crawford.com, um Booking.com über Crawford (der als Anspruchsverwalter fungiert) in Bezug auf Ansprüche an Standorten zu informieren, an denen das PLI nicht verfügbar ist, und Booking.com wird Ihre Situation prüfen.

Das PLI steht in sanktionierten Ländern, Territorien oder für sanktionierte Personen nicht zur Verfügung, die zum Datum der Veröffentlichung dieser Policezusammenfassung (unter anderem) folgende Länder umfassen: Krim, Kuba, Iran, Syrien, Nordkorea und Südsudan.

In der Provinz Québec (Kanada) sind Anbieter von Touristenunterkünften gemäß dem Gesetz, das das Anbieten von Touristenunterkünften regelt (Tourist Accommodation Act), verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung über mindestens 2.000.000 $ pro Forderung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die sowohl Personen- als auch Sachschäden abdeckt, die im Rahmen des Betriebs der Unterkunft möglicherweise auftreten. Der durch das Partner-Haftpflichtversicherungsprogramm bereitgestellte Versicherungsschutz deckt diese Anforderung nicht ab. Die Partner sind alleine dafür verantwortlich, für den gesetzlich erforderlichen Mindest-Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen.

Die Länder, in denen das PLI verfügbar ist, können von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Wenn Sie Fragen dazu haben, ob Ihr Standort abgedeckt ist, wenden Sie sich bitte an Booking.comHelp@crawford.com.

Laufzeit der Police

Die Laufzeit der Police beginnt am 1. Jan. 2026 und endet am 31. Dez. 2026.

Anspruch auf Versicherungsschutz

Ein Partner kann von der PLI-Police abgedeckt sein, wenn der Vorfall, der zu einer rechtlichen Haftung des Partners für Ansprüche wegen „Körperverletzung“ oder „Sachschäden“ führt, sich während der „Mietdauer“ einer Unterkunft ereignet, die im Eigentum oder unter der Kontrolle dieses Partners steht, jedoch nur, wenn die Vermietung der Unterkunft über die Booking.com-Plattform betroffen war und wenn die „Mietdauer“ während der Laufzeit der Police beginnt.

  1. Unterkunft – Unterkunft bezeichnet eine Wohn- oder sonstige Ferienunterkunft, die
    1. im Eigentum oder unter der Kontrolle des Partners steht;
    2. auf der Booking.com-Plattform gelistet ist; und
    3. von einem Dritten über die Booking.com-Plattform gebucht wird, der den Booking.com Nutzungsbedingungen von Booking.com zugestimmt hat.
  2. Partner – Partner bezeichnet eine Person oder Gesellschaft, die
    1. das Kontoregistrierungsverfahren von Booking.com abgeschlossen hat, einschließlich der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen von Booking.com; und
    2. ihre Unterkunft auf der Booking.com-Plattform anbietet
    Partner bezeichnet ferner eine Person oder Personen, die im Zusammenhang mit dem Partner Dienstleistungen erbringen, wie etwa Bedienstete oder Hausangestellte in Voll- oder Teilzeit. Jede Person, die in der Unterkunft wohnt oder ein Eigentumsinteresse an der Unterkunft hat, kann vom PLI abgedeckt sein, und zwar gemäß denselben Geschäftsbedingungen, die für den Partner gelten. Wenn Sie Fragen dazu haben oder Klärungsbedarf bezüglich der Frage, ob Sie versichert sind, kontaktieren Sie für weitere Informationen bitte Booking.comHelp@crawford.com.
  3. „Mietdauer“ bezeichnet den Zeitraum, in dem eine „Unterkunft“ von einem „Partner“ an einen Dritten vermietet wird. Die „Mietdauer“ beginnt um 00:01 Uhr Ortszeit am Check-in-Datum und endet um 23:59 Uhr Ortszeit am Check-out-Datum oder während eines Zeitraums von 12 Stunden vor und nach einem anderen Zeitpunkt, der vom „Partner“ vereinbart wird und einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreitet. Eine „Mietdauer“ liegt nicht vor, wenn die „Unterkunft“ nicht von dem vorgenannten Dritten belegt ist.

Deckungsgrenze

Sie können wie folgt versichert sein: mit 1.000.000 Euro in EWR-Ländern, mit 1.000.000 GBP im Vereinigten Königreich und mit 1.000.000 US-Dollar in allen anderen Ländern, die in Anhang A aufgelistet sind, und zwar für jeden „Vorfall“, was Unfall als Folge einer Verletzung oder eines Personenschadens an einem Gast oder einer Drittpartei bedeutet, während der Gast oder die Drittpartei in der Partnerunterkunft gewohnt hat, mit einer Gesamthöchstsumme für jede Unterkunft in Höhe von 1.000.000 Euro in EWR-Ländern, 1.000.000 GBP im Vereinigten Königreich und 1.000.000 US-Dollar in allen anderen Ländern, die in Anhang A aufgelistet sind, für jegliche „Vorfälle“, die sich während der Gültigkeitsdauer der Police des PLI ereignen (wie oben beschrieben).

Es gibt auch ein Schadenersatzlimit des Programms, das auf die verfügbare Versicherung angewendet wird. Dies bedeutet im Falle eines „Vorfalls“ und wenn mehr als 10 Gäste infolge dieses einen „Vorfalls“ verletzt werden, können die Gäste einen Anspruch gemäß den Geschäftsbedingungen der Police geltend machen, der jedoch auf ein Gesamtschadenersatzlimit von 10.000.000 Euro in EWR-Ländern, 10.000.000 GBP im Vereinigten Königreich und 10.000.000 US-Dollar in allen weiteren im Anhang A aufgelisteten Ländern bezüglich allen Partnern und ihren Unterkünften beschränkt ist. Wenn das Schadenersatzlimit bezüglich eines „Vorfalls“ erreicht ist, werden im Rahmen dieser Police keine weiteren Ansprüche ausbezahlt.

Siehe auch Wortlaut der Police, die alle Einzelheiten der Geschäftsbedingungen der PLI-Police enthält. Diese ist über Marsh verfügbar, wo Sie eine Kopie erhalten können. Bitte wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse: BookingPolicySummary@marsh.com.

Zusammenfassung der wichtigsten Ausschlüsse oder Einschränkungen

Anspruch auf Versicherungsschutz

Körperverletzung oder Sachschaden aufgrund des Eigentums, der Wartung, Nutzung oder Gebrauchsüberlassung von Flugzeugen, Autos oder Wasserfahrzeugen an andere Personen, einschließlich Be- oder Entladen.

Dieser Ausschluss gilt nicht für:

  1. ein Wasserfahrzeug an Land auf dem eigenen oder gemieteten Grund des Partners;
  2. ein Wasserfahrzeug, das:
    1. weniger als 26 Fuß oder 7,9248 Meter lang ist; und
    2. nicht genutzt wird, um Personen oder Gegenstände gegen Entgelt zu befördern;
  3. ein Wasserfahrzeug, das eine „Unterkunft“ ist, jedoch nur, solange dieses Wasserfahrzeug als „Unterkunft“ genutzt wird und angedockt oder festgemacht ist;
  4. ein Wasserfahrzeug, das eine „Unterkunft“ ist, jedoch nicht angedockt oder festgemacht ist, solange es während einer „Mietdauer“ in Binnen- oder Küstengewässern genutzt wird;
  5. Parken eines Autos auf oder auf den Wegen neben dem Gelände, das Eigentum des Partner ist oder das er mietet, vorausgesetzt, dass das Auto Ihnen oder dem Gast nicht gehört oder an Sie oder den Gast vermietet oder verliehen wird;
  6. Im Rahmen eines „Versicherungsvertrags“ übernommene Haftung für das Eigentum, die Wartung oder die Nutzung von Flugzeugen oder Wasserfahrzeugen;
  7. „Körperverletzungen“ oder „Sachschäden“ durch:
    1. den Betrieb von Maschinen oder Ausrüstungsgegenständen, die an einem Landfahrzeug oder einem Teil davon angebracht sind, das unter die Definition von „mobiler Ausrüstung“ fallen würde, wenn es nicht einem Gesetz zu zwingender oder finanzieller Haftung oder dem Kraftfahrzeugversicherungsgesetz des Staates unterliegen würde, wo es zugelassen ist oder hauptsächlich in der Garage steht; oder
    2. Betrieb von Maschinen oder Ausrüstungsgegenständen in Absatz f (2) oder f (3) der Definition von „mobiler Ausrüstung“.
  8. Ein „Auto“, das eine „Unterkunft“ ist, jedoch nur, wenn dieses „Auto“ als „Unterkunft“ genutzt wird und geparkt ist oder gezogen bzw. nicht aus eigener Kraft betrieben wird;
  9. ein „Flugzeug“, das eine „Unterkunft“ ist, jedoch nur, wenn dieses „Flugzeug“ als „Unterkunft“ genutzt wird und geparkt ist oder gezogen bzw. nicht aus eigener Kraft betrieben wird.

Asbest & Blei

Alle Verluste in Bezug auf Asbest und Blei sind ausgeschlossen.

Tätlicher Angriff und Körperverletzung

Alle Verluste, Kosten, Schäden, Aufwendungen, Schadensersatzansprüche oder Klagen sind ausgeschlossen.

Dieser Ausschluss gilt nur für einen Versicherten, der einen solchen tätlichen Angriff und/oder die Körperverletzung tatsächlich oder angeblich begangen oder versucht hat.

Chinesische Trockenmauer

Körperverletzungen oder Sachschäden, die sich aus Trockenmauern und ähnlichen Materialien ergeben, die in China hergestellt wurden oder aus China stammen (oder Bestandteile davon).

Vertragliche Haftung

Körperverletzungen oder Sachschäden, für die der Versicherte wegen der Haftungsübernahme in einem Vertrag oder einer Vereinbarung Schadensersatz zahlen muss.

Dieser Ausschluss gilt nicht für eine Haftung, die der Versicherte ohne den Vertrag oder die Vereinbarung hätte.

Widerklagen

Körperverletzungen oder Sachschäden, die sich aus Ansprüchen oder Klagen ergeben, die von einem benannten Versicherten gegen einen anderen benannten Versicherten erhoben werden.

Schäden an Ihrem (Partner) eigenen Eigentum

Schäden an Ihrer Unterkunft (persönliches Eigentum, Einbauten oder Ihrer Unterkunft usw.), deren Eigentümer Sie sind, die Sie mieten, die Ihnen geliehen wird und die sich in Ihrem Besitz, unter Ihrer Aufsicht oder Kontrolle befindet oder von Ihnen bewohnt wird.

Schäden an wertgemindertem Eigentum

Schäden an Eigentum, die sich aus im Vorfeld vorhandenen Mängeln, Unzulänglichkeiten, Mangelhaftigkeiten oder einem gefährlichen Zustand des beschädigten Eigentums ergeben.

Verbreitung von Materialien unter Verletzung von Gesetzen

Körperverletzungen oder Sachschäden, die sich direkt oder indirekt aus einer Handlung oder Unterlassung ergeben, die tatsächlich oder angeblich gegen den Telephone Consumer Protection Act (TCPA), einschließlich Abänderungen oder Ergänzungen dieses Gesetzes, oder den CAN-SPAM Act aus dem Jahr 2003, einschließlich Abänderungen oder Ergänzungen dieses Gesetzes, oder gegen andere Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften als den TCPA oder SPAM Act aus dem Jahr 2003, die den Versand, die Übertragung, die Mitteilung oder Verbreitung von Materialien oder Informationen untersagen, verstößt.

Elektronische Daten

Schäden oder Entschädigung für den Verlust, Nutzungsausfall, die Beschädigung, Verfälschung, Unmöglichkeit des Zugriffs auf oder die Unmöglichkeit der Handhabung elektronischer Daten.

Beschäftigungsbezogene Praktiken

Körperverletzungen einer Person, die sich aus der Weigerung, diese Person einzustellen, der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses dieser Person; oder Praktiken, Richtlinien, Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen, zum Beispiel Nötigung, Herabstufung, Bewertung, Versetzung, Disziplinierung, Diffamierung, Belästigung, Demütigung, Diskriminierung oder böswillige Beschuldigung dieser Person ergeben; einschließlich des Ehepartners, Kindes, der Eltern, des Bruders oder der Schwester dieser Person infolge einer Körperverletzung dieser Person, an die eine der oben aufgeführten Praktiken im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis gerichtet ist.

Arbeitgeberhaftpflicht

Körperverletzungen von Mitarbeitern des Versicherten, die sich aus um im Rahmen der Beschäftigung durch den Versicherten ergeben; oder Erfüllung von Pflichten im Zusammenhang mit der Leitung der Geschäfte des Versicherten; oder des Ehepartners, Kindes, der Eltern, des Bruders oder der Schwester dieses Mitarbeiters.

Erwartete oder beabsichtigte Verletzung

Körperverletzungen oder Sachschäden, die aus Sicht des Versicherten zu erwarten oder beabsichtigt sind.

Dieser Ausschluss gilt nicht für „Körperverletzungen“, die sich aus der Anwendung angemessener Gewalt zum Schutz von Personen oder Sachwerten ergeben.

Pilze oder Bakterien

Körperverletzungen oder Sachschäden, die ohne die tatsächliche, angebliche oder drohende Einatmung, das Verschlucken oder den Kontakt mit, das Aussetzen, Bestehen oder Vorhandensein von Pilzen oder Bakterien auf oder innerhalb eines Gebäudes oder einer Struktur, einschließlich ihrer Inhalte, weder vollständig noch teilweise aufgetreten wären, unabhängig davon, ob eine andere Ursache, ein Ereignis, ein Material oder ein Produkt gleichzeitig oder in beliebiger Reihenfolge zu diesen Verletzungen oder Schäden beigetragen hat. Verluste, Kosten oder Aufwendungen für Bekämpfungsmaßnahmen, Tests und Beseitigung sind ebenfalls ausgeschlossen.

Dieser Ausschluss gilt nicht für „Pilze“ oder Bakterien, die sich auf oder in zum Verzehr bestimmten Gütern oder Produkten befinden, einschließlich Lebensmitteln und Getränken, die vom „Partner“ bereitgestellt werden.

Alkoholhaftung

Körperverletzungen oder Sachschäden, für die ein Versicherter haftbar gemacht werden kann, weil er den Rausch einer Person verursacht oder dazu beigetragen hat, einer Person unter dem gesetzlichen Mindestalter für den Konsum von Alkohol oder einer alkoholisierten Person Alkoholgetränke zur Verfügung gestellt hat; oder gemäß Gesetzen, Verordnungen oder Vorschriften in Bezug auf den Verkauf, das Schenken, den Vertrieb oder Konsum von Alkoholgetränken.

Dieser Ausschluss gilt nicht für „Partner“, die in einer „Unterkunft“ alkoholische Getränke bereitstellen oder es einem Dritten erlauben, solche Getränke in die Unterkunft einzubringen.

Mobile Ausrüstung

Körperverletzungen oder Sachschäden, die sich aus der Beförderung von mobiler Ausrüstung mit einem Auto ergeben, das im Eigentum eines Versicherten steht oder von diesem betrieben oder diesem vermietet oder geliehen wurde; oder die Nutzung von mobiler Ausrüstung im Rahmen von vorher festgelegten Renn-, Geschwindigkeits-, Abriss- oder Stuntaktivitäten oder beim Training oder der Vorbereitung für solche Aktivitäten.

Dieser Ausschluss gilt nicht für „mobile Ausrüstung“, die eine „Unterkunft“ ist, jedoch nur, wenn diese „mobile Ausrüstung“ als „Unterkunft“ genutzt wird und geparkt ist oder gezogen wird bzw. nicht aus eigener Kraft betrieben wird.

Personenschäden & Schäden durch Werbung

Körperverletzungen, die sich aus Personenschäden und Schäden durch Werbung ergeben.

Straf- oder exemplarische Schäden

Wenn eine abgedeckte Klage gegen den Versicherten erhoben wird, bei der sowohl Schadensersatz als auch Straf- oder exemplarische Schäden, Geldstrafen oder Strafen verlangt werden, leisten wir Unterstützung bei der Abwehr solcher Klagen, ohne Haftung, auf Straf- oder exemplarische Schäden, Geldstrafen oder Strafen.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Strafschäden, wenn diese Strafschäden gemäß Gesetz versicherbar sind.

Verschmutzung

Körperverletzungen oder Sachschäden, die sich aus der tatsächlichen, mutmaßlichen oder drohenden Abgabe, Ausbreitung, Versickerung, Migration, Freisetzung oder dem Austritt von Schadstoffen ergeben.

Dieser Ausschluss gilt nicht für „Körperverletzungen“, wenn sie während einer „Mietdauer“ in einer „Unterkunft“ erlitten werden und durch Rauch, Dämpfe, Dunst, Ruß oder Kohlenmonoxidvergiftung wurden; oder „Körperverletzungen“, die während einer „Mietdauer“ in einer „Unterkunft“ erlitten werden und durch Rauch, Dämpfe, Dunst oder Ruß verursacht wurden, die durch Ausrüstung erzeugt werden oder von Ausrüstung stammen, die verwendet wird, um das Gebäude zu heizen, zu kühlen oder zu entfeuchten, oder Ausrüstung, die von den Bewohnern des Gebäudes oder ihren Gästen verwendet wird, um Wasser für den persönlichen Gebrauch zu erhitzen; oder „Körperverletzungen“ oder „Sachschäden“, die sich aus der Hitze, dem Rauch oder Dämpfen von einem „Schadensfeuer“ ergeben, das während einer „Mietdauer“ in einer „Unterkunft“ auftritt.

Sexueller Missbrauch oder Belästigung

Alle Verluste, Kosten, Schäden, Aufwendungen, Verletzungen, Ansprüche oder Klagen, die direkt oder indirekt, vollständig oder teilweise durch sexuelle Belästigung einer Person seitens eines Versicherten verursacht werden, sich daraus ergeben oder daraus resultieren.

Siliziumdioxid oder siliziumdioxidbezogener Staub

Körperverletzungen, die sich vollständig oder teilweise aus dem tatsächlichen, angeblichen, drohenden oder vermuteten Einatmen oder Verschlucken von Siliziumdioxid oder siliziumdioxidbezogenen Staub ergeben; Sachschäden, die sich vollständig oder teilweise aus dem tatsächlichen, angeblichen, drohenden oder vermuteten Kontakt mit, der Exposition zu, dem Bestehen oder dem Vorhandensein von Siliziumdioxid oder siliziumdioxidbezogenen Staub ergeben; Verluste, Kosten oder Aufwendungen, die sich vollständig oder teilweise aus Abhilfemaßnahmen, Tests, der Überwachung, Säuberung, Entfernung, Eindämmung, Behandlung, Detoxifizierung, Neutralisierung, Behebung oder Entsorgung oder sonstigen Reaktion auf oder Einschätzung der Auswirkungen von Siliziumdioxid oder siliziumdioxidbezogenem Staub durch einen Versicherten oder eine andere Person oder juristische Person ergeben.

Krieg

Körperverletzungen oder Personenschäden, unabhängig von ihrer Ursache, die sich direkt oder indirekt aus Krieg ergeben, einschließlich nicht erklärter Kriege oder Bürgerkriege; kriegerische Handlungen einer militärischen Streitmacht, einschließlich Maßnahmen zur Unterbindung oder Verteidigung gegen einen tatsächlichen oder erwarteten Angriff durch eine behördliche, staatliche oder sonstige Behörde unter Einsatz von Militärpersonal oder sonstigen Beauftragten; oder Aufstände, Rebellionen, Revolutionen, Machtübernahmen oder von Regierungsbehörden ergriffene Maßnahmen, um diese zu unterbinden oder abzuwehren.

Arbeitsunfallversicherung & ähnliche Gesetze

Alle Verpflichtungen des Versicherten gemäß Gesetzen zur Arbeitsunfallversicherung, Invaliditätsleistungen oder Arbeitslosenunterstützung oder ähnlichen Gesetzen.

Anwendbares Recht

Das für die Police geltende Recht hängt von Ihrem (Partner) Standort ab, an dem sich der „Vorfall“ ereignet hat.

Für Ansprüche, die außerhalb der Vereinigten Staaten geltend gemacht werden, unterliegt die Police den Gesetzen von England und Wales; jedoch gilt in einigen Fällen, in denen die Versicherung von einem globalen Partner angeboten wird, gegebenenfalls das örtliche Recht des jeweiligen Rechtsgebiets. Siehe Anhang A, in dem die Rechtsgebiete genannt sind, in denen die örtliche Gesetzgebung gilt.

Für Ansprüche, die innerhalb der Vereinigten Staaten geltend gemacht werden, unterliegt die Police den Gesetzen des Rechtsgebiets innerhalb des anwendbaren Rechtsgebiets innerhalb der Vereinigten Staaten.

Weitere Informationen fragen Sie bitte unter Booking.comHelp@crawford.com an.

Ansprüche

Klicken Sie hier, um zum Schadenmeldeportal zu gelangen.

  1. Partner müssen einen „Vorfall“, der gemäß der PLI-Police zu einem Anspruch führen kann, oder zu jeglichem Anspruch oder jeglicher Klage gegen den Partner oder eine unter der PLI-Police versicherte Person führen kann, so schnell wie möglich an Crawford melden. Die Mitteilung an Crawford sollte nach Möglichkeit Folgendes umfassen:
    1. Wie, wann und wo das „Ereignis“ stattgefunden ha;
    2. Die Namen und Adressen von verletzten/geschädigten Personen und Zeugen; und
    3. Die Art und Ort von Verletzungen oder Schäden, die sich aus dem „Ereignis“ ergeben.
  2. Wird gegen einen Versicherten ein Anspruch geltend gemacht oder eine „Klage“ erhoben, müssen Sie (der Partner) so bald wie möglich:
    1. die Einzelheiten des Anspruchs oder der „Klage“ und das Eingangsdatum festhalten; und
    2. die Einzelheiten im Anspruchsformular melden.
  3. Sie (der Partner) und alle anderen beteiligten Versicherten müssen:
    1. an Crawford Kopien von Forderungen, Mitteilungen, Vorladungen oder juristischen Unterlagen, die Sie im Zusammenhang mit dem Anspruch oder der „Klage“ erhalten, zusenden;
    2. Crawford und Zurich die Befugnis erteilen, Aufzeichnungen und sonstige Informationen einzuholen;
    3. mit Crawford und Zurich bei der Untersuchung oder Abwicklung des Anspruchs oder der Abwehr der „Klage“ zusammenarbeiten; und
    4. Crawford und Zurich auf unsere Anfrage bei der Durchsetzung von Rechten gegen Personen oder Organisationen unterstützen, die dem Versicherten gegenüber für Verletzungen oder Schäden haftbar sein könnten, die gegebenenfalls auch von dieser Versicherung abgedeckt sind.
  4. Nehmen Sie ohne Zustimmung keine freiwillige Zahlung vor, übernehmen Sie keine Verpflichtung und verursachen Sie keine Kosten, außer für die Leistung von erster Hilfe.

Fragen?

Bitte senden Sie eine E-Mail an Booking.comHelp@crawford.com, falls Sie Fragen bezüglich des Versicherungsschutzes unter der PLI-Police haben.

Opt-out (Abmelden)

Partner sind im Versicherungsprogramm angemeldet, falls sie sich nicht freiwillig während des Registrierungsprozesses auf der Plattform von Booking.com abmelden („Opt-out“). Wenn ein Partner wünscht, sich vom Versicherungsprogramm abzumelden, kann dies über das Online-Konto des Partners bei Booking.com erfolgen, indem das Kontrollkästchen aktiviert wird, das mit „Ich möchte mich vom Programm Partner-Haftpflichtversicherung abmelden“ bezeichnet ist, aktiviert wird. Anschließend muss das Kontrollkästchen mit der Beschriftung „Opt-Out“ ausgewählt werden.

Datenschutz

Die Zurich Insurance Company Ltd (Zurich) hat Crawford dazu bestimmt, bei der Bearbeitung Ihres Anspruchs Unterstützung zu leisten. Booking.com muss möglicherweise grundlegende Buchungsinformationen (wie etwa Buchungsstatus, Check-in-Datum, Abreisedatum) mit Zurich oder seinem autorisierten Anspruchsverwalter, Crawford, teilen, damit wir es Crawford ermöglichen können, damit zu beginnen, Ihren Versicherungsanspruch zu prüfen und zu bearbeiten. Als Teil der Anspruchsuntersuchung kann Crawford grundlegende personenbezogene Informationen (d.h. Name, Adresse und Geburtsdatum), finanzielle Angaben, Gesundheitsdaten und Informationen zu Schadensfällen anfordern. Teilt Crawford Zurich diese Daten mit, fungiert Zurich in Bezug auf diese Daten als Datenverantwortlicher.

Die Datenschutzerklärung von Zurich

Eine vollständige Kopie unserer Datenschutzerklärung finden Sie unter www.zurich.co.uk/dataprotection

Falls Sie Fragen dazu haben, wie Zurich Ihre Daten verwendet, oder eine Papierkopie der Erklärung benötigen, können Sie uns unter gbz.general.data.protection@uk.zurich.com kontaktieren oder sich an unseren Datenschutzbeauftragten bei der Zurich Insurance, Unity Place, 1 Carfax House, Swindon, SN1 1AP wenden.

Beschwerden

Im Fall einer Beschwerde wenden Sie sich bitte an den Anspruchsverwalter der Zurich, Crawford, unter Booking.comHelp@crawford.com oder:

  1. Crawford & Co
  2. Ashton House Central
  3. 2nd Floor, Silbury Boulevard
  4. Milton Keynes, MK9 2AH

Einwohner des Vereinigten Königreichs – falls Sie Ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben und unzufrieden mit der Abwicklung Ihrer Beschwerde durch die Zurich sind, haben Sie möglicherweise das Recht, sich an den kostenlosen Financial Ombudsman Service (FOS) zu wenden oder eine andere Form der Wiedergutmachung, ein alternatives Streitbeilegungsverfahren in Anspruch zu nehmen und/oder sich an eine andere Stelle zu wenden, abhängig von Ihrem Rechtsgebiet. Die Adresse für dieses Verfahren/diese Stelle im Vereinigten Königreich lautet:

  1. The Financial Ombudsman Service (FOS)
  2. Exchange Tower
  3. London
  4. E14 9SR
Tel.: 0800 023 4567E-Mail-Adresse: complaint.info@financial-ombudsman.org.uk

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Financial Ombudsman Service. FOS Website: www.fos.org.uk. Beschwerden können schriftlich, telefonisch oder persönlich eingereicht werden.

Einwohner des Europäischen Wirtschaftsraums – Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben und unzufrieden mit der Abwicklung Ihrer Beschwerde durch die Zurich sind, sind Sie möglicherweise berechtigt, sie an den Financial Ombudsman/oder eine vergleichbare Einrichtung in Ihrem jeweiligen Land weiterzuleiten: Europäische Kommission – Netz für die außergerichtliche Streitbeilegung im Bereich Finanzdienstleistungen

Rest der Welt – Bitte kontaktieren Sie Crawford unter Booking.comHelp@crawford.com, falls Sie weitere Informationen für andere Rechtsgebiete benötigen.

Das Beschwerdeverfahren der Zurich

Einwohner des Vereinigten Königreichs –

Zurich engagiert sich dafür, hochwertigen Kundenservice zu bieten. Sollten Sie den Eindruck haben, dass die Zurich diesen Anspruch in Ihrem Fall nicht erfüllt hat, nimmt sie gerne die Gelegenheit wahr, dies für Sie in Ordnung zu bringen.

Viele Bedenken können direkt gelöst werden. Wenden Sie sich daher zunächst an Ihren üblichen Kontakt bei der Zurich oder Ihren Broker oder Versicherungsagenten. Diese Personen sind in der Regel in der Lage, Ihnen unmittelbar einen zufriedenstellende Antwort zu liefern. Kontaktinformationen finden Sie in der Korrespondenz, die Ihnen die Zurich oder ihre Vertreter zugeschickt haben.

Wenn die Zurich Ihre Beschwerde innerhalb der ersten Tage nach Eingang zu Ihrer Zufriedenheit lösen kann, wird sie dies auch tun. Andernfalls hält die Zurich Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden und stellt Ihnen so schnell wie möglich ihre Entscheidung zur Verfügung.

Falls Sie mit dem Ausgang Ihrer Beschwerde unzufrieden sind, können Sie den Financial Ombudsman Service bitten, Ihren Fall zu prüfen.

Die Zurich informiert Sie darüber, ob sie der Meinung ist, dass der Ombudsman Service Ihre Beschwerde in Betracht ziehen kann, wenn sie Ihnen ihre Entscheidung zukommen lässt. Der Financial Ombudsman Service ist kostenlos und unparteiisch, sie müssen sich jedoch innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der Entscheidung der Zurich mit ihm in Verbindung setzen.

Weitere Informationen zum Obudsmann und den Beschwerdearten, die er prüfen kann, steht auf der folgenden Website zur Verfügung: www.financial-obudsman.org.uk.

Sie können den Service auch wie folgt erreichen:

Post: Financial Ombudsman Service, Exchange Tower, London, E14 9SR

Telefon: 0 8000 234567 (kostenlos vom Mobilfunk- und Festnetz aus)

E.Mail-Adresse: complaint.info@financial-ombudsman.org.uk

Falls der Financial Ombudsman Service Ihre Beschwerde nicht prüfen kann, können Sie sich vom Citizens Advice Bureau oder anwaltlich beraten lassen.

Einwohner des EWR –

Solange Ihre Beschwerde unter den hier spezifizierten Regulierungsfall fällt, können Sie unseren Kunden-Ombudsmann gemäß dem in unseren Vorschriften zum Kunden-Ombudsmann beschriebenen Verfahren kontaktieren, das Sie auf unserer Website www.zurich.es/defensacliente finden.

Diese Vorschriften entsprechen den Anforderungen des Ministerial Order ECO 734/2004 und allen weiteren Vorschriften, die dieses ersetzen oder ergänzen.

Der Kunden-Ombudsmann entscheidet innerhalb des in den oben genannten Vorschriften genannten Zeitraums ab Erhalt Ihrer Beschwerde. Am Ende dieses Zeitraums können Sie den Complaints Service im Directorate General of Insurance and Pension Funds kontaktieren, wenn Sie unzufrieden damit sind, wie wir Ihre Beschwerde gelöst haben.

Rest der Welt –

Bitte kontaktieren Sie Crawford unter Booking.comHelp@crawford.com, falls Sie weitere Informationen für andere Rechtsgebiete benötigen. Crawford kann Ihnen weitere Informationen zur Verfügung stellen, falls Sie mit dem Ausgang Ihrer Beschwerde unzufrieden sind.

Financial Services Compensation Scheme (FSCS)

Zurich ist über den Financial Services Compensation Scheme (FSCS) versichert. Dies bedeutet, dass Ihnen möglicherweise eine Entschädigung zusteht, wenn sie nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen Ihnen gegenüber zu erfüllen. Weitere Informationen finden Sie unter www.fscs.org.uk, oder kontaktieren Sie den FSCS direkt unter 0800 678 1100.

ANHANG A

Die Partner-Haftpflichtversicherung wird nur in den folgenden Ländern von Zurich oder einem ihrer globalen Partner angeboten. Bitte überprüfen Sie die folgende Liste sorgfältig und wenn sich Ihr Standort nicht auf der Liste befindet, wenden Sie sich an Booking.comHelp@crawford.com, damit Ihre Situation geprüft werden kann.

Afghanistan
Albanien
Algerien
Amerikanische Samoa-Inseln
Andorra
Angola
Anguilla
Antigua und Barbuda
Argentinien
Armenien
Aruba
Australien
Österreich
Aserbaidschan
Bahamas
Bahrain
Bangladesch
Barbados
Belgien
Belize
Benin
Bermuda
Bhutan
Bolivien (Plurinationaler Staat)
Bonaire Sint Eustatius und Saba
Bosnien und Herzegowina
Botswana
Brasilien
Brunei Darussalam
Bulgarien
Burkina Faso
Burundi
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kap Verde
Kaimaninseln
Zentralafrikanische Republik
Tschad
Chile
China
Kokosinseln (Keelinginseln)
Kolumbien
Komoren
Kongo
Demokratische Republik Kongo
Cookinseln
Costa Rica
Elfenbeinküste
Kroatien
Curaçao
Zypern
Tschechien
Dänemark
Osttimor
Ägypten
El Salvador
Äquatorialguinea
Eritrea
Estland
Eswatini
Äthiopien
Falklandinseln (Malvinen)
Färöer Inseln
Fidschi
Finnland
Frankreich
Französisch-Guayana
Französisch-Polynesien
Gabun
Gambia
Georgien
Deutschland
Ghana
Gibraltar
Griechenland
Grönland
Grenada
Guadeloupe
Guam
Guatemala
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Honduras
Hongkong
Ungarn
Island
Indien
Indonesien
Irak
Irland
Isle of Man
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Réunion
Jordanien
Kasachstan
Kenia
Kiribati
Kuwait
Kirgisistan
Demokratische Volksrepublik Laos
Lettland
Libanon
Lesotho
Liberia
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Macau
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marshallinseln
Martinique
Mauretanien
Mauritius
Mayotte
Mexiko
Föderierte Staaten von Mikronesien
Republik Moldawien
Monaco
Mongolei
Montenegro
Marokko
Montserrat
Mosambik
Myanmar
Namibia
Nauru
Nepal
Netherlands
Neu-Kaledonien
Neuseeland
Nicaragua
Niger
Nigeria
Niue
Norfolkinsel
Republik Nordmazedonien
Nördliche Marianneninseln
Norwegen
Oman
Pakistan
Palau
Staat Palästina
Panama
Papua Neu-Guinea
Paraguay
Peru
Philippinen
Polen
Portugal
Puerto Rico
Katar
Rumänien
Ruanda
Sankt Bartholomäus
St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Martin
Saint Pierre und Miquelon
St. Vincent und die Grenadinen
Samoa
San Marino
Sao Tome und Principe
Saudi-Arabien
Senegal
Serbien
Seychellen
Sierra Leone
Singapur
Sint Maarten
Slowakei
Slowenien
Salomon-Inseln
Somalia
Südafrika
Republik Korea
Südsudan
Spanien
Sri Lanka
Surinam
Schweden
Schweiz
Taiwan, chinesische Provinz
Tadschikistan
Vereinigte Republik Tansania
Thailand
Timor-Leste
Togo
Tonga
Trinidad & Tobago
Tunesien
Turkmenistan
Turks- und Caicosinseln
Tuvalu
Uganda
Vereinigte Staaten von Amerika
Uruguay
Vereinigtes Königreich
Vereinigte Arabische Emirate
Vanuatu
Venezuela
Vietnam
Britische Jungferninseln
Amerikanische Jungferninseln
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