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Partner-Haftpflichtversicherung

Schutz gegen Haftpflichtansprüche von Gästen und Nachbarn in Höhe von bis zu US$1.000.000 für jede Buchung

Welcher Schutz steht mir zur Verfügung?

US$1.000.000 Versicherungsschutz

Inanspruchnahme von Schutz gegen Haftpflichtansprüche von Dritten in Höhe von bis zu US$1.000.000 für jede Buchung.

Erstversicherung

Das Programm soll Sie schützen, wenn etwas schiefgeht, und stellt die erste Reaktion auf einen Anspruch dar.

Globales Programm

Haftpflichtdeckung von großen Versicherungsgesellschaften für Ihre Ferienunterkünfte auf der ganzen Welt.

Wie funktioniert es?

Automatische Registrierung

Alle Ihre zulässigen Ferienunterkünfte werden im Programm registriert, woraufhin Ihre Booking.com Buchungen gedeckt sind.

Keine zusätzlichen Kosten

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an und Ihre Kommissionsgebühren erhöhen sich nicht aufgrund des Programms.

Schutz durch Versicherer

Inanspruchnahme von Haftpflichtversicherungsschutz von weltweiten Versicherungsgesellschaften, damit Sie für Unerwartetes gewappnet sind.

Welche Deckung bietet die Partner-Haftpflichtversicherung?

Das Programm schützt Sie vor Klagen oder Haftpflichtansprüchen Dritter wegen Personen- oder Sachschäden.

Für was besteht Versicherungsschutz?

Unten sind einige Beispiele für während des Aufenthalts Ihrer Gäste auftretende Zwischenfälle aufgeführt, für die ein Versicherungsschutz besteht.

  • Personenschäden (wenn Ihr Gast zum Beispiel seinen Arm bricht, weil er in der Dusche ausgerutscht ist, und Sie zur Verantwortung zieht.)
  • Sachschäden Dritter (z. B. wenn Ihr Gast versehentlich einen Wasserhahn nicht abdreht und dies zu einem Wasserschaden in der darunterliegenden Wohnung Ihres Nachbarn führt)

Für was besteht kein Versicherungsschutz?

Unten sind einige Beispiele für während des Aufenthalts Ihrer Gäste auftretende Zwischenfälle aufgeführt, für die kein Versicherungsschutz besteht.

  • Schäden und/oder Verletzungen, die von Haustieren verursacht wurden (der Hund Ihres Gastes verletzt zum Beispiel einen Nachbarn)
  • Ihre eigenen Verletzungen (Sie brechen sich beispielsweise einen Arm, weil Sie in der Unterkunft über eine Stufe stolpern)
  • Absichtlich herbeigeführte Schäden oder Verletzungen (keine Unfälle)
  • Ihr eigener persönlicher Besitz (z.B. Gast macht Ihren Fernseher oder Tisch kaputt)

Standardbedingungen und -ausschlüsse finden gegebenenfalls Anwendung. Bitte lesen Sie die Policezusammenfassung

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Partner-Haftpflichtversicherung?

Bei der Partner-Haftpflichtversicherung handelt es sich um ein Programm, das Sie gegen Klagen oder Haftpflichtansprüche Dritter wegen Personen- oder Sachschäden schützt, die während des Zeitraums einer Buchung auftreten, die über Booking.com getätigt wird. Wenn Ihr Gast zum Beispiel während eines Aufenthalts im Badezimmer ausrutscht und sich ein Bein bricht, könnte ihn dieser Unfall zu einem Anspruch berechtigen.

Wie funktioniert das Programm?

Die Partner-Haftpflichtversicherung bietet Partnern von Booking.com (sowohl Eigentümern als auch Unterkunftsverwaltern) US$1.000.000 als primären Haftpflichtversicherungsschutz für alle über unsere Plattform vorgenommenen Buchungen. Dabei entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Das bedeutet konkret: Wenn Sie nicht bereits eine Haftpflichtversicherung haben, greift diese Police zuerst, wenn jemand einen Anspruch gegen Sie einreicht. Wenn Sie bereits eine Haftpflichtversicherung für Ihre Unterkunft haben, können Sie die Partner-Haftpflichtversicherung als zusätzlichen Schutz betrachten. Diese Police gilt für alle Übernachtungen, die über Booking.com gebucht wurden, die am oder nach dem 1. Oktober 2023 stattfinden. Wenn Sie während der Daten des Aufenthalts für den Versicherungsschutz angemeldet bleiben, ist der Buchungszeitpunkt irrelevant.

Ist meine Unterkunft geschützt?

Die Partner-Haftpflichtversicherung steht für alle über Booking.com gebuchten Aufenthalte in Ferienunterkünften an den meisten Orten*, an denen Booking.com tätig ist, zur Verfügung. Siehe Policezusammenfassung (Appendix A) für eine Liste aller Länder, die vom Partner-Haftpflichtversicherungsprogramm abgedeckt sind. Die Zurich plc behält sich das Recht vor, den Versicherungsschutz und Entschädigungen gemäß behördlichen Vorgaben zurückzunehmen, wie etwa Änderungen und Aktualisierungen zu sanktionierten Territorien.

Wird die Deckung/Police von Booking.com zur Verfügung gestellt?

Nein, Booking.com ist nicht der Versicherer. Wir haben eine Partnerschaft mit der Zurich Insurance plc geschlossen, einem weltweit führenden Versicherungsunternehmen, um Ihnen eine Haftpflichtversicherungslösung zur Verfügung stellen, mit der Sie für Unerwartetes gewappnet sind.

Deckt die Partner-Haftpflichtversicherung den Partner oder die Gäste ab?

Der Partner ist der Begünstigte der Partner-Haftpflichtversicherungspolice. Sie bietet Partnern Schutz gegen Haftpflichtansprüche Dritter. Bitte bedenken Sie, dass sie die persönliche Haftpflicht des Partners wie etwa für Ihre eigenen persönlichen Körperverletzungen (beispielsweise, wenn Sie über eine Stufe in der Unterkunft stolpern und sich den Arm brechen) oder Schäden, die der Unterkunftsbesitzer oder das Verwaltungsunternehmen oder die Mitarbeitenden oder Bevollmächtigten, die in deren Namen handeln, möglicherweise verursachen, nicht abdeckt.

Was, wenn ich bereits eine Versicherung für Hauseigentümer habe?

Ihre bestehende Versicherung für Hauseigentümer deckt gegebenenfalls keine Unfälle ab, die in Mietzeiträumen entstehen. Weder wir noch die Zurich Insurance plc können Sie zur Eignung oder Deckung beraten, die von Ihrer Versicherung für Hauseigentümer zur Verfügung gestellt wird. Wir bitten Sie, Ihre vorhandene Police zu prüfen und Ihre Versicherung für Hauseigentümer zu kontaktieren, um zu klären, ob die Vermietung Ihrer Unterkunft versichert ist oder nicht. Falls Sie die Unterkunfts-Haftpflichtversicherung der Zurich plc nicht benötigen, können Sie sich vom Programm abmelden.

Wie reiche ich einen Anspruch ein?

Alle Ansprüche werden vom zuständigen Sachbearbeiter für Ansprüche abgewickelt. Wenn Sie einen Anspruch haben, reichen Sie diesen so bald wie möglich ein – bitte beachten Sie, dass Ansprüche nicht von Booking.com abgewickelt werden.

  1. Tragen Sie so viele Informationen zum Vorfall und/oder die geschädigten Dritten zusammen, wie möglich. Diese können Sie dem Sachbearbeiter für Ansprüche zur Verfügung stellen.

  2. Nutzen Sie den Button „Einen Anspruch einreichen“ unten, um Ihren Anspruch einzuleiten, und wählen Sie die betreffende Buchung aus.

  3. Stellen Sie dem Sachbearbeiter die vollständigen Einzelheiten zu dem Vorfall, die relevante Dokumentation und die Namen der Parteien zur Verfügung, die verletzt wurden oder einen Schaden geltend machen.

  4. Der zuständige Sachbearbeitende für Ansprüche bestätigt den Eingang Ihrer Einreichung innerhalb von 48 Stunden.

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