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Geschäftsbedingungen für das Empfehlungsprogramm für Unterkünfte

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für das Empfehlungsprogramm für Unterkünfte werden von Booking.com für und zugunsten von Unterkünften zur Verfügung gestellt, die zur Teilnahme berechtigt und daran interessiert sind, am Empfehlungsprogramm für Unterkünfte teilzunehmen (jederzeit freiwillig durch Anmeldung (vorbehaltlich der in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen)) (das „Empfehlungsprogramm für Unterkünfte“ oder das „Programm“).
  1. Definitionen und Auslegungen
    • Sofern in den vorliegenden Geschäftsbedingungen des Empfehlungsprogramms für Unterkünfte (die „Programmbedingungen“) nicht anders definiert, haben die kursiv geschriebenen Begriffe dieselbe Bedeutung wie im Partnervertrag, der zwischen der Unterkunft und Booking.com abgeschlossen wurde (der „Vertrag“).
    • Sofern in diesem Dokument keine anderweitige Bestimmung enthalten ist, bleiben die Geschäftsbedingungen des Vertrags unverändert und vollständig wirksam und rechtskräftig.
  2. Das Empfehlungsprogramm für Unterkünfte
    • Das Empfehlungsprogramm für Unterkünfte von Booking.com ist ein Incentive-Programm für teilnahmeberechtigte Unterkünfte. Teilnahmeberechtigte Unterkünfte können Kommission sparen (siehe Abschnitt zu „Incentive“ unten), wenn sie neue Unterkünfte werben („geworbene Unterkünfte“), die sich auf der Plattform registrieren und erfolgreich abgeschlossene Aufenthalte vorweisen.
    • Booking.com wird jeder teilnahmeberechtigten Unterkunft einen persönlichen Link zur Verfügung stellen, über den sie eine Empfehlung für Unterkünfte initiieren kann (der „Empfehlungslink“).
  3. Teilnahmeberechtigung
    • Die Unterkunft muss (mindestens) die folgenden Kriterien erfüllen, um zur Teilnahme an dem Programm berechtigt zu sein:
      • Die Unterkunft muss registriert und auf der Plattform offen und verfügbar für Buchungen sein („offen buchbar“).
      • Die Unterkunft befindet sich in Australien, Italien, Deutschland, Frankreich, Spanien, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten.
    • Die geworbene Unterkunft muss die folgenden Kriterien erfüllen, um zur Teilnahme an dem Programm berechtigt zu sein:
      • Die geworbene Unterkunft befindet sich in Australien, Italien, Deutschland, Frankreich, Spanien, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten.
      • Die geworbene Unterkunft ist ein neuer Geschäftspartner von Booking.com und registriert die Unterkunft/Unterkünfte zum ersten Mal auf der Plattform und wurde über einen Empfehlungslink einer Unterkunft dazu eingeladen, am Empfehlungsprogramm für Unterkünfte teilzunehmen und akzeptiert die Bedingungen während des Registrierungsprozesses. Für die geworbene Unterkunft darf weder eine Registrierung an der gleichen Adresse vorliegen noch für eine andere Benutzer-ID unabhängig vom Status.
      • Die geworbene Unterkunft muss registriert sein und innerhalb von 30 Tagen nach Initiierung ihres Registrierungsprozesses auf der Plattform offen und verfügbar für Buchungen („offen buchbar“) sein.
      • Die geworbene Unterkunft muss einen abgeschlossenen Aufenthalt vorweisen, d. h. das Anreisedatum des Gastes muss sich in einem Zeitraum von 90 Tagen nach dem Erreichen des Status „offen buchbar“ befinden. Buchungen, die storniert werden oder bei denen der Gast nicht anreist, gelten nicht als abgeschlossener Aufenthalt, auch wenn Booking.com der geworbenen Unterkunft bereits die Kommission berechnet hat. Der Gast darf in keinerlei Beziehung (direkt oder indirekt) zu der geworbenen Unterkunft oder der Unterkunft stehen, z. B. Familienangehörige, Verwandte, Kollegen, Freunde oder Bekannte.
      • Die geworbene Unterkunft muss die Registrierung auf der Plattform über einen Empfehlungslink initiieren. Bei einem Streitfall hat Booking.com das Recht, einseitig zu bestimmen, ob dies der Fall ist oder nicht.
      • Die Registrierung der geworbenen Unterkunft und die Buchung müssen während der Laufzeit des Programms erfolgen.
    • Booking.com behält sich bei der Feststellung der Teilnahmeberechtigung am Programm das Recht vor, die von der Unterkunft und der geworbenen Unterkunft angegebenen Informationen auf Richtigkeit und Genauigkeit zu prüfen.
  4. Incentive
    • Wenn die Unterkunft und die geworbene Unterkunft für das Programm in Frage kommen (siehe Abschnitt „Teilnahmeberechtigung“ oben), können die Unterkunft und die geworbene Unterkunft jeweils bis zu 5 kommissionsfreie Buchungen erhalten (das „Incentive“).
    • Der Maximalbetrag des Incentives beläuft sich auf 200,00 EUR (oder den entsprechenden Betrag in der jeweiligen Landeswährung).
    • Das Incentive bezieht sich nur auf die Kommission und gilt nicht für die Zahlungsabwicklung oder Bearbeitungsgebühren für Gästezahlungen oder sonstige Zahlungen.
    • Nachdem die Unterkunft oder die geworbene Unterkunft den Maximalbetrag des Incentives erreicht hat, gelten für die Unterkunft bzw. die geworbene Unterkunft die Standardkommissionen wie von Booking.com festgelegt.
    • Das Incentive ist auf den von Booking.com an die Unterkunft monatlich ausgestellten Rechnungen als Gutschrift auf den Gesamtbetrag der Rechnung aufgeführt.
    • Regeln für die Unterkunft für den Erhalt des Incentives
    • Die Unterkunft ist nur innerhalb von 90 Tagen ab der ersten Buchung bei der geworbenen Unterkunft zum Erhalt des Incentives berechtigt. Für die Unterkunft werden die ersten 5 erfolgreich abgeschlossenen und in Anspruch genommenen Buchungen (Buchungen, die storniert werden oder bei denen der Gast nicht angereist ist, gelten nicht als abgeschlossene Buchungen) in chronologischer Reihenfolge, ausgehend vom Anreisedatum, gewertet.
    • Die Unterkunft kann mit ihrem Empfehlungslink für bis zu 10 Unterkünfte („geworbene Unterkünfte“) werben. Ungeachtet sonstiger Kriterien liegt der Höchstbetrag, der bei der Kommission für die Unterkunft eingespart werden kann, bei 2.000,00 EUR (oder dem entsprechenden Betrag in der jeweiligen Landeswährung).
    • Wenn bei der Unterkunft mehrere Empfehlungen gleichzeitig aktiv sind, wird Booking.com die ersten 5 Buchungen (oder weniger, wenn die Kommission das Maximum gemäß Abschnitt 4.2 erreicht hat) auf der Grundlage des Anreisedatums auswählen.
    • Regeln für die geworbene Unterkunft für den Erhalt des Incentives
    • Für die geworbene Unterkunft werden die ersten 5 erfolgreich abgeschlossenen und in Anspruch genommenen Buchungen in chronologischer Reihenfolge, ausgehend vom Anreisedatum, gewertet. Die geworbene Unterkunft ist nur für abgeschlossene und in Anspruch genommene Buchungen innerhalb von 90 Tagen nach dem sie den Status „offen buchbar“ erlangt hat, zum Erhalt des Incentives berechtigt.
  5. Sonstiges
    • Die Unterkunft darf die erhaltenen Kommunikationen (jegliche Empfehlungslinks u. a.) nur innerhalb ihres persönlichen (privaten) Netzwerks befürworten, vermarkten, fördern, veröffentlichen und/oder teilen. Die Unterkunft hat nicht das Recht, das Programm oder die Einladung (einschließlich jeglicher Empfehlungslinks) (aktiv) (direkt oder indirekt) auf einer Drittanbieterplattform (z. B. Google Ads, Reddit, eBay, Amazon usw.) oder mithilfe von markenbezogenem Material zu fördern, zu vermarkten oder zu veröffentlichen. Die Unterkunft kann das Programm und die erhaltenen Kommunikationen (einschließlich Empfehlungslink) auf ihrem privaten Konto auf Facebook, LinkedIn, Instagram usw. veröffentlichen und aufnehmen. Die Unterkunft darf weder in einer Weise auftreten, die den Eindruck erweckt, sie sei befugt, Booking.com zu binden, noch darf sie sich als Angestellter, Vermittler, Agent oder Berater darstellen. Die Unterkunft darf kein Vermittlungsverhältnis zwischen Booking.com und der Unterkunft suggerieren.
    • Den Unterkünften ist es nicht gestattet, den Empfehlungslink zu teilen oder zu veröffentlichen, sofern kein angemessener Anlass für die Annahme besteht, dass die Empfänger die Einladung, die über den Empfehlungslink erfolgt, zu schätzen wissen und dies nicht gegen anwendbare Anti-Spam-Gesetze verstößt.
    • Im Falle eines (mutmaßlichen) Betrugs, Missbrauchs oder Verstoßes gegen den Vertrag oder diese Bedingungen ist Booking.com berechtigt, den Vertrag mit der betreffenden Unterkunft sofort auszusetzen oder zu kündigen und/oder jegliche Zahlungen und/oder Incentives einzubehalten.
    • Booking.com kann nach eigenem Ermessen entscheiden, Unterkünften und geworbenen Unterkünften das Programm nicht mehr anzubieten oder das Programm zu ändern. Booking.com kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen beschließen, eine Unterkunft oder eine geworbene Unterkunft von der Teilnahme am Programm auszuschließen.
    • Die Unterkunft trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für die Zahlung, Einbehaltung, Abführung und Erklärung von Steuern, Abgaben, Einfuhren, Belastungen, Gebühren und Zurückbehaltungen, die sich aus der Teilnahme am Programm ergeben könnten (einschließlich Körperschafts-/Einkommenssteuern, MwSt., Verkaufssteuern und anderer anwendbarer nationaler, staatlicher, regionaler, Staats-, Gemeinde- oder örtlicher Steuern oder -abgaben und damit verbundener Verzugszinsen und Strafzahlungen, die von Behörden für nicht erfolgte Zahlung, Einbehaltung und Erklärung erhoben werden).
    • Die Geschäftsbedingungen des Programms (i) können von Zeit zu Zeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist gegenüber den jeweiligen Teilnehmern von Booking.com nach ihrem alleinigen Ermessen einseitig geändert oder ergänzt werden, (ii) sind und bilden einen festen Bestandteil des Vertrags (soweit zutreffend) (einschließlich der Allgemeinen Lieferbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung) und müssen in Verbindung mit ihnen gelesen werden, und (iii) können online akzeptiert werden, gelten aber in jedem Fall vorbehaltlich der Anmeldung an dem Programm und seiner Nutzung durch die Unterkunft. Im Fall von Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsbedingungen und diesen Geschäftsbedingungen des Programms sind diese Geschäftsbedingungen des Programms maßgeblich.

Letzte Aktualisierung: 8. November 2023